III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde E.________ (BE) vom 11. Dezember 2019 wird bestätigt. 2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 2 der Verfügung der Gemeinde E.________ (BE) vom 11. Dezember 2019 wird neu auf den 31. Oktober 2020 angesetzt. 3. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 900.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung