Die Beschwerdeführerin legt überzeugend dar, dass ihr Betrieb auf Parkplätze angewiesen ist und die Nutzung der Fläche in der Landwirtschaftszone als Parkplätze somit ihrem Betrieb dient. Die Beschwerdeführerin bringt damit wirtschaftliche Interessen vor. Rein wirtschaftliche Interessen haben jedoch gemäss Lehre und Rechtsprechung kaum je ausschlaggebendes Gewicht.46 Dieses Argument könnte von vielen an die Landwirtschaftszone grenzende Betrieben vorgebracht werden; die Inanspruchnahme von Landwirtschaftsland würde vielen (angrenzenden) Betrieben wirtschaftlich bedeutende Vorteile verschaffen.