d) Nach Auffassung der Beschwerdeführerin liegt die geforderte Wiederherstellung nicht im öffentlichen Interesse, da die Parkplätze ausserhalb der Öffnungszeiten sehr oft durch Spaziergängerinnen und Spaziergänger benutzt würden, welche ihre Fahrzeuge abstellten um der Gürbe entlang zu spazieren. Durch den Wegfall der Parkplätze würde das "wilde und ungeordnete" Parkieren in den umliegenden Flurwegen noch mehr zunehmen.30