Im Übrigen habe am 28. Januar 2019 zwar eine Begehung vor Ort stattgefunden, aber es sei darüber keine Aktennotiz erstellt bzw. diese den Beteiligten nicht eröffnet worden.14 Zudem sieht die Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör dadurch verletzt, dass die Gemeinde sich nicht damit auseinandergesetzt habe, dass keine Alternativen zu den Parkplätzen bestünden.15