Daraus sei das grosse öffentliche Interesse an der Aufrechthaltung ihres Betriebs ersichtlich. Zum andern vertritt sie die Auffassung, dass eine andere Lösung für die Parkplätze nicht möglich sei und verweist auf die Ausführungen in ihrer Beschwerde. Sie bekräftigt zudem, dass aus Gründen der Verhältnismässigkeit und des öffentlichen Interesses auf eine Wiederherstellung zu verzichten sei, solange ihr Betrieb bestehe. Mit Eingabe vom 2. April 2020 beantragt die Beschwerdeführerin die Anhörung bzw. das Einholen einer Stellungnahme des AWA. Weder die Gemeinde noch die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte liessen sich dazu vernehmen.