5. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2020 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 19. Februar 2020 die Abweisung der Beschwerde und "das Festhalten an der Wiederherstellungsverfügung". Mit Eingabe vom 13. März 2020 reichte die Beschwerdeführerin eine Replik ein. Darin verweist sie zum einen auf die Information des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) betreffend Empfehlungen zur Kehrichtentsorgung während der Corona-Pandemie. Daraus sei das grosse öffentliche Interesse an der Aufrechthaltung ihres Betriebs ersichtlich.