Zudem könne die Wiederherstellung nicht mit der Ersatzvornahme kombiniert werden. Sollte im Grundsatz an der Wiederherstellung festgehalten werden, sei die Gemeinde anzuweisen, den Bauabschlag zu verfügen, wobei auf die Wiederherstellung zu verzichten sei, solange ihr Betrieb am vorliegenden Standort bestehe. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet6, beteiligte die Grundeigentümerin der Parzelle E.________ (BE) 2 (H.________) Grundbuchblatt 2 Vgl. Vorakten der Gemeinde K.________(BE), schwarzer Ordner, Reiter 9, Schreiben RSA Seftigen an den