Rasengittersteine und Humusierung bzw. Ansäen der Fläche).2 Nach Ablauf der Frist hielt die Gemeinde fest, dass die Rasengittersteine zwar entfernt, die Humusierung und das Ansäen aber noch nicht erfolgt sei. Im Dezember 2009 wurde nach Ablauf der dafür gesetzten Fristen zur Kenntnis genommen, dass die Humusierung ausgeführt worden war.3 Im Dezember 2018 konstatierte die nach Fusion der Gemeinden H.________, Mühledorf und Noflen entstandene Gemeinde E.________ (BE)4, dass die Fläche wiederum als Parkfläche genutzt wurde. Die Gemeinde führte am 28. Januar 2019 mit A.________ als (vermeintlichem) Grundeigentümer, der Beschwerdeführerin und dem AGR eine Besichtigung durch;