4. Die Gemeinde Twann-Tüscherz hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 3099.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin F.________, eingeschrieben - Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), z.H. Frau Anja Schwarzentrub (betrifft Konzession vom 8. April 2013; ihr Zeichen: 105918), zur Kenntnis, per E-Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat