Der Verweis in Dispositiv Ziffer 5 der Verfügung der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 7. August 2020 bezieht sich richtigerweise auf Dispositiv Ziffer 3 der Verfügung der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 7. August 2020. Dispositiv Ziffer 6 der Verfügung der Gemeinde Twann-Tüscherz vom 7. August 2020 ist wie folgt zu präzisieren: Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 800.– und werden Frau D.________ und Herrn C.________ auferlegt. Die beiden haften solidarisch für den gesamten Betrag.