c) Gemäss Art. 35 GebR53 gilt für das Baupolizeiverfahren die Aufwandgebühr II. Diese beträgt CHF 100.– pro Stunde (Art. 49 Abs. 2 GebR). Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist; der Zeitaufwand ergibt sich aus den Rapporten (Art. 4 Abs. 3 GebR).