a) Die Kosten des baupolizeilichen Verfahrens betragen insgesamt CHF 800.– und setzen sich aus den Kosten für die Verfahrensinstruktion und Verfügung in der Höhe von CHF 600.– sowie den Kosten für den Augenschein vom 11. Juni 2020 in der Höhe von CHF 200.– zusammen. Gemäss Dispositiv Ziffer 6 der angefochtenen Verfügung hat die Vorinstanz die Verfahrenskosten der Beschwerdeführerin auferlegt.