einsehbar sein.34 Sowohl der Bielersee als auch die St. Petersinsel haben zudem eine beträchtliche Grösse, weshalb der Anlegeplatz auf Parzelle Nr. K.________ für gewöhnlich nicht sehr häufig von der Seepolizei kontrolliert werden dürfte. Hinzu kommt, dass die Seepolizei ohne vertiefte Abklärungen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht von jeder Anlegestelle weiss, ob sie mit einem Benützungsverbot belegt ist oder nicht.