Dass das Schilf auf den erwähnten Nahaufnahmen nicht mehr grün bzw. frisch ist, führt zu keinem anderen Schluss. Denn sobald Wasser in die abgeknickten Schilfröhren eindringen kann, führt dies zu Fäulnis.26 Dem vom Nutzniesser der Parzelle Nr. A.________ seinem Schreiben vom 26. März 2020 beigelegten Foto Nr. 3 lässt sich schliesslich entnehmen, dass Schilf auf natürliche Weise nicht einfach – wie dies die Beschwerdeführenden mit ihren Ausführungen suggerieren – vollständig verschwindet, sondern zumindest teilweise als strohig-gelbes Altschilf bestehen bleibt.27