Grundsätzlich ist es zwar auch denkbar, dass sich der Schilfbestand in den letzten Jahren auf natürliche Weise wieder zurückgebildet haben könnte. Angesichts der Aussage der Beschwerdeführenden, wonach «ein Anlegen mit dem Boot stets möglich» gewesen sei, ist jedoch vielmehr davon auszugehen, dass dies auch tatsächlich gemacht wurde und der Schilfbestand bei Parzelle Nr. K.________ daher durch das Durchfahren von Booten zurückgedrängt bzw. zerstört worden ist. Dies deckt sich denn auch mit der Einschätzung des Vertreters des LANAT anlässlich des Augenscheins vom 11. Juni 2020, wonach das Schilf durch das ständige Passieren der Schiffe nicht nachwachsen könne.