Einsicht in die amtlichen Akten genommen haben, reichten sie am 29. März 2021 eine Replik ein. Darin stellen sie folgendes Rechtsbegehren: An den Rechtsbegehren gemäss Beschwerde vom 03.09.2020 wird grundsätzlich festgehalten. Die Rechtsbegehren Nrn. 2, 3.2 und 4 werden hinsichtlich Ziff. 6 der Verfügung der Baupolizeibehörde Twann- Tüscherz vom 07.08.2020 wie folgt angepasst: