3 hiervor aufgeführten Rückbaumassnahmen werden auf Kosten der Grundeigentümer durch Dritte ausgeführt (Art. 47 BauG). 6. Die Kosten des baupolizeilichen Verfahrens werden auf CHF 675.00 festgesetzt und den Grundeigentümern der Parzelle Twann-Tüscherz Gbbl. Nr. K.________, D.________ und C.________, auferlegt (Art. 51 BewD sowie Art. 35 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 20.06.2011).