6. Die Kosten des baupolizeilichen Verfahrens werden auf CHF 675.00 festgesetzt und den Grundeigentümern der Parzelle Twann-Tüscherz Gbbl. Nr. K.________, D.________ und C.________, auferlegt (Art. 51 BewD sowie Art. 35 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 20.06.2011). 3. Subeventuell: 3.1 Die Ziff. 3 und 5 der Verfügung der Baupolizeibehörde Twann-Tüscherz vom 07.08.2020 seien aufzuheben. Das Rechtsbegehren Nr. 2 bleibt diesfalls unverändert. 3.2 Ziff. 6 der Verfügung der Baupolizeibehörde Twann-Tüscherz vom 07.08.2020 sei wie folgt anzupassen: