5. Gegen die Verfügung vom 7. August 2020 reichten die Beschwerdeführenden am 3. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Baupolizeibehörde Twann-Tüscherz vom 07.08.2020 sei aufzuheben. 2. Eventuell: Ziff. 6 der Verfügung der Baupolizeibehörde Twann-Tüscherz vom 07.08.2020 sei wie folgt anzupassen: