Auf telefonische Nachfrage des Beschwerdeführers teile die Gemeinde diesem mit E-Mail vom 11. August 20209 sodann zusammengefasst mit, dass nach Absprache mit dem LANAT keine Steine für die Aufschüttung verwendet, sondern vielmehr Pfosten eingerammt werden sollten. Damit das Benützungsverbot umgesetzt werden könne bzw. keine Schiffe durchfahren könnten, sollte der Mindestabstand zwischen den Pfosten ein Meter betragen. Die betreffenden Arbeiten seien mit dem LANAT zu koordinieren; eine zusätzliche Baubewilligung sei nicht nötig. Als Beispiel für die Einrammung der Pfosten fügte die Gemeinde ihrer E-Mail ein Bild an.