Mit Schreiben vom 30. April 20206 teilten die Beschwerdeführenden der Gemeinde zusammengefasst mit, die Ausbaggerung des Seegrundes habe im Zusammenhang mit dem Ersatz des Bootsstegs gestanden, zu dessen Abbruch sie im Jahr 2014 verpflichtet worden seien. Der betreffenden Wiederherstellungsverfügung seien sie vollumfänglich nachgekommen. Die Ausbaggerung von 2012 habe sich zudem bereits auf natürliche Weise wieder korrigiert. So sei damals lediglich Schlamm abgetragen worden, der sich mittlerweile durch die natürlichen Wasserbewegungen wieder auf dem gleichen Niveau eingependelt habe. Die Durchfahrtsrinne zur Anlegestelle bei Parzelle Nr. K._____