Benützungsverbot/Wiederherstellung, pag. 7 und 16. 4 Vgl. Vorakten betreffend Benützungsverbot/Wiederherstellung, pag. 5 ff. 5 Vgl. Vorakten betreffend Benützungsverbot/Wiederherstellung, pag. 17 ff. 2/22 BVD 120/2020/48 natürlicherweise ausdehnen können. Die Gemeinde behalte sich vor, ein Benützungsverbot zu erlassen und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands anzuordnen.