Am 28. Januar 2013 reichten die Eltern der Beschwerdeführenden ein nachträgliches Baugesuch für die im Februar 2012 ausgeführten Arbeiten ein. Mit Gesamtbauentscheid vom 11. März 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne für den Abbruch und Neubau des Holzstegs sowie die neu gesetzten Holzpfähle entlang der Mole den Bauabschlag. Gleichzeitig ordnete das Regierungsstatthalteramt die Entfernung des neuen Holzstegs sowie der neu gesetzten Holzpfähle entlang der Mole an. Dieser Anordnung wurde, soweit ersichtlich, nachgekommen. Die zur Parzelle Nr. A._____