2. Im Februar 2012 wurde auf der Parzelle Nr. K.________ der bis dahin bestehende Holzsteg (Bootssteg) abgebrochen und durch einen neuen ersetzt. Ferner wurden entlang der Grenze zur Nachbarparzelle Nr. A.________ acht neue Holzpfähle in den Seegrund gesetzt, in der Absicht die zur Nachbarparzelle gehörende Steinmauer (Mole) abzustützen. Um die betreffenden Arbeiten ausführen zu können, wurde auch Seeboden ausgehoben. Dieser Aushub wurde auf der Parzelle Nr. B.________, die sich nördlich der Parzelle Nr. K.________ bzw. nördlich des Heidenweges befindet, bei einer kleinen Baumgruppe deponiert.