Der angeordnete Rückbau aller Terrainveränderungen ist nicht aufwändig und relativ rasch umsetzbar, weshalb die von der Gemeinde angesetzte Frist von einem Monat an sich nicht zu beanstanden ist. Es rechtfertigt sich aber, die Wiederherstellungsfrist aufgrund der Jahreszeit und unter Berücksichtigung der kommenden Festtage auf gut vier Monate anzusetzen. 6. Zusammenfassung und Kosten