Im Allgemeinen gilt die Bewilligungspflicht für Bauvorhaben in der Bau- als auch in der Landwirtschaftszone als bekannt.38 Wer bauen möchte, muss sich bei den Behörden nach der Bewilligungspflicht erkundigen.39 Bauarbeiten, die nicht aus der Baubewilligung und den genehmigten Plänen hervorgehen, gelten nicht als bewilligt.40