Eine Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24c RPG kann allerdings nur bei Erweiterungen einer in der Landwirtschaftszone liegenden Baute erteilt werden, die vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt worden ist.31 Wie bereits erwähnt, dient der in der Landwirtschaftszone liegende Parkplatz den Mietern der Liegenschaft A.________. Weil sich das Bauernhaus auf den Parzellen Nrn. I.________ und H.________ in der Bauzone und nicht in der Landwirtschaftszone befindet, kommt eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG somit nicht in Frage. Was den Tatbestand des Wiederaufbaus betrifft, ist nach dem oben Ausgeführten fraglich, ob nach 2000 überhaupt noch eine bestimmungsgemäss nutzbare befestigte Fläche