Wo sich dieser Parkplatz genau befand, wann er bekiest wurde und wann der Holzunterstand erstellt wurde, lässt sich jedoch weder den Schreiben des Nachbarn bzw. der ehemaligen Nachbarin noch den Luftbildern in den Vorakten entnehmen. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers in seiner Stellungnahme vom 23. November 2020 befindet sich der fragliche Parkplatz dort, wo auf dem Orthofoto von 2018 ein hellblaues oder graues Fahrzeug abgestellt ist, d. h. auf Parzelle Nr. H.________ an der Grenze zur Parzelle Nr. I.________. Den weiteren, auf der Kartenplattform der Schweizerischen Eidgenossenschaft25 einsehbaren Luftbilder lässt sich dazu Folgendes entnehmen: