d) Der Beschwerdeführer hat als Beilage zu seiner Beschwerde Schreiben eines Nachbarn mit Jahrgang 1960 und einer ehemaligen Nachbarin mit Jahrgang 1953 eingereicht. Beide bestätigen, dass der Parkplatz auf dem Grundstück seit ihrer Kindheit bestehe und dass vor circa 35 Jahren sogar ein Autounterstand aus Holz bestanden habe, der in der Zwischenzeit jedoch wieder abgebaut worden sei. Der Nachbar ergänzt, seine heutige Frau habe vor circa 25 Jahren für circa 10 Jahre im Haus A.________ gewohnt und den fraglichen Parkplatz genutzt. Der vorherige Bewohner habe extra neuen Kies ausgebracht.