Die Arbeiten auf den Grundstücken des Beschwerdeführers wurden mehrmals vor Ort besichtigt. Dabei stellte die Gemeinde insbesondere fest, dass das Terrain aufgeschüttet, planiert und mit einer Kiesschicht bedeckt wurde. Zudem teilte der Beschwerdeführer in seiner E-Mail vom 5. Juli 2020 mit, dass er auf einer Fläche von 88 m2 Baggerarbeiten zwecks Planierung des angeblich seit Jahrzehnten vorhandenen Parkplatzes vornahm. Auch in seiner Beschwerde räumt er ein, dass er ein Stück Land planiert, mit Humus bedeckt und mit Rasen begrünt hat. Damit ist erstellt, dass der Beschwerdeführer Terrainveränderungen vorgenommen hat.