c) Voraussetzung für den Erlass einer Wiederherstellungsverfügung ist ein baurechtswidriger Zustand, beispielsweise, weil ein baubewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausgeführt wird. Im vorliegenden Fall stellte die Gemeinde fest, dass auf einem Grundstück des Beschwerdeführers in der Landwirtschaftszone Baggerarbeiten ausgeführt wurden. Sie erkundigte sich nach dem Zweck der Arbeiten.