3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem holte es beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Stellungnahme ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 17. September 2020 die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung der Wiederherstellungsverfügung vom 28. Juli 2020. Das AGR verzichtet mit Stellungnahme vom 4. September 2020 auf einen Antrag im vorliegenden Beschwerdeverfahren. Das Rechtsamt nahm das aktuelle Orthofoto aus dem Geoportal des Kantons Bern zu den Akten. Zudem gab es den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit