2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 26. August 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Er macht insbesondere geltend, eine Terrainveränderung sei nicht vorgenommen worden, weshalb sie auch nicht zurückgebaut werden könne. Der Parkplatz existiere schon seit mehr als 70 Jahren und sei somit auch nicht neu erstellt worden. Während dieser Zeit könne auch eine lückenlose gewohnheitsmässige Nutzung nachgewiesen werden. Ausserdem sei der Sachverhalt seitens der Gemeindebehörde falsch ermittelt worden.