Mit Baueinstellungs- und Wiederherstellungsverfügung vom 28. Juli 2020 forderte die Gemeinde Gondiswil den Beschwerdeführer auf, alle Arbeiten am Parkplatz bzw. der Terrainveränderung auf den Parzellen Nrn. I.________ und H.________ sofort einzustellen. Die bereits ausgeführten Bauarbeiten auf diesen beiden Parzellen seien bis zum 28. August 2020 rückgängig zu machen. Das heisse, dass alle Terrainveränderungen bis auf den gewachsenen Grund zurückzubauen seien, die zurückgebauten Materialien wie Kies etc. fachgerecht zu entsorgen bzw. zu recyceln seien und die Gemeinde über die Erledigung der Arbeiten in Kenntnis zu setzen sei.