Juli 2020 teilte der Beschwerdeführer der Gemeinde mit, dass er nicht daran interessiert sei, wegen eines Parkplatzes, der seit Jahrzehnten bestehe, ein Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Er habe eine andere Lösung gefunden. Das Landstück sei nun wieder begrünt und könne landwirtschaftlich genutzt werden. Die Gemeinde antwortete am 27. Juli 2020, sie habe vor Ort feststellen müssen, dass das Terrain dem erstellten Platz angeglichen, jedoch nicht zurückgebaut worden sei. Auch die Kiesfläche des Parkplatzes sei nach wie vor zu sehen. Die Gemeinde erklärte sich bereit, die Situation vor Ort zu besprechen, und stellte den Erlass einer Wiederherstellungsverfügung in Aussicht.