_ sei nie ein Parkplatz bewilligt worden. Da aus den Planunterlagen sowie den Luftaufnahmen nichts Entsprechendes ersichtlich sei, müsse davon ausgegangen werden, dass es sich um ein neues Projekt handle, das baubewilligungspflichtig sei. Die Gemeinde gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, bis am 24. Juli 2020 Unterlagen einzureichen, die belegen würden, dass es sich um einen altrechtlich erstellten Parkplatz handle. Er könne aber auch ein Baugesuch einreichen. Mit E-Mail vom 26. 1/11 BVD 120/2020/47