in der Landwirtschaftszone Baggerarbeiten ausgeführt wurden, erkundigte sich die Gemeinde mit E-Mail vom 2. Juli 2020 beim Beschwerdeführer nach dem Hintergrund dieser Arbeiten, damit geprüft werden könne, ob eine Baubewilligung erforderlich sei. Der Beschwerdeführer antwortete am 5. Juli 2020, bei den Baggerarbeiten gehe es lediglich um das Planieren des vorhandenen Parkplatzes, den es schon seit Jahrzehnten gebe. Gartengestaltungsarbeiten seien nicht baubewilligungspflichtig.