1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzellen Gondiswil Grundbuchblatt Nrn. I.________ und H.________. Beide Parzellen liegen teilweise in der Dorfzone (D2) und teilweise in der Landwirtschaftszone (LWZ). Auf den Teilstücken in der Bauzone befindet sich das Bauernhaus A.________. Dieses ist gemäss Bauinventar der Gemeinde Gondiswil ein schützenswertes Baudenkmal. Da sie festgestellt hatte, dass auf Parzelle Nr. H.________ in der Landwirtschaftszone Baggerarbeiten ausgeführt wurden, erkundigte sich die Gemeinde mit E-Mail vom 2. Juli 2020 beim Beschwerdeführer nach dem Hintergrund dieser Arbeiten, damit geprüft werden könne, ob eine Baubewilligung erforderlich sei.