Zu prüfen ist nicht nur, welche Materialien entfernt werden müssen, sondern auch ob und wenn ja, in welchem Umfang, der befestigte Lagerplatz zurückgebaut werden muss. Es geht somit nicht nur darum, die Beschwerdeführenden vor Erlass der Wiederherstellungsverfügung anzuhören und diese anschliessend hinreichend zu begründen. Es ist nicht Sache der BVD als Beschwerdeinstanz, bezüglich des Lagerplatzes ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durchzuführen und diese Frage als erste Instanz zu beurteilen.