Sie ist zu wenig präzise formuliert und damit nicht vollstreckbar. Hinzu kommt, dass gemäss den vorangehenden Erwägungen nicht nur die gelagerten Materialien, sondern in erster Linie der befestigte Lagerplatz selber einen rechtswidrigen Zustand darstellt. Das ergibt sich im Übrigen auch aus den Vorakten.63 Die Wiederherstellungsverfügung ist somit nicht nur unklar, sondern auch unvollständig. 7. Rückweisung