Auf den Fotos von 2020 sei ersichtlich, dass der Untergrund in der Zwischenzeit mit Kies verfestigt und zusätzliches Material wie Metallgitter deponiert worden seien. Die Anordnung in Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung beziehe sich nicht auf die Siloballen, sondern auf fremdes Material wie die erwähnten Metallgitter. In ihrer Stellungnahme vom 14. Oktober 2020 bestätigen die Beschwerdeführenden, dass sie Metallgitter hingestellt hätten. Diese würden der Lagerung der vier Siloballen dienen. Es handle sich also nicht um irgendwelches, herumstehendes Material, sondern es diene einem klaren Zweck.