a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, was die Siloballen betreffe, verhalte sich die Gemeinde widersprüchlich, habe sie doch die Lagerung von maximal vier Ballen bewilligt. Die Beschwerdeführenden würden insofern Vertrauensschutz geniessen. Die Gemeinde bestätigt in ihrer Beschwerdevernehmlassung, dass gemäss einem Schreiben vom 10. Oktober 2017 maximal vier Siloballen gelagert werden dürften. Auf den Fotos von 2020 sei ersichtlich, dass der Untergrund in der Zwischenzeit mit Kies verfestigt und zusätzliches Material wie Metallgitter deponiert worden seien.