Ob dies zutrifft, ist aufgrund des Fotos auf Google Street View vom Juli 2013 fraglich, kann aber letztlich offen gelassen werden, da der Schafstall auch auf dem Luftbild aus dem Jahr 2005 nicht zu sehen ist. Zudem entsteht auch aufgrund der Fotos in den Vorakten nicht der Eindruck, der Schafstall sei bereits mehr als 30 Jahre alt. Der Ablauf der Verwirkungsfrist ist somit nicht erstellt. Deshalb stehe der Zeitablauf einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auch bezüglich des Schafstalls nicht entgegen.