81 SG50 sind weder dargetan noch ersichtlich. Aufgrund einer summarischen Prüfung kann die Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG somit nicht erteilt werden. Die beiden Ställe und der Lagerplatz für Siloballen sind deshalb auch materiell baurechtswidrig. 5. Wiederherstellung betreffend Tierställe a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, der Schafstall befinde sich schon seit Jahrzehnten am fraglichen Standort. Das genaue Erstellungsdatum sei nicht bekannt. Es gebe keinen sachlich nachvollziehbaren Grund, weshalb der Schafstall entfernt werden müsste. Die Entfernung der beiden geringfügigen Ställe wäre unverhältnismässig, zumal davon keine Drittinteressen betroffen seien.