Juni 2019 klärte das AGR beim Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) ab, welche Voraussetzungen für die Bejahung eines landwirtschaftlichen Gewerbes erfüllt sein müssten. Das LANAT antwortete, aufgrund der Erhebung GELAN 2019 würden die Beschwerdeführenden Freizeitlandwirtschaft betreiben und rund zehn Schafe halten. Das Grundstück Safnern Gbbl. Nr. H.________ werde durch eine Drittperson bewirtschaftet. Für eine konkrete Beantwortung der Frage sei ein Betriebskonzept nötig.