Beweiswürdigung den Anspruch auf rechtliches Gehör zu verletzen.19 Aufgrund der Vorakten ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Anlässlich des Telefongesprächs mit der Gemeinde machte der Beschwerdeführer 1 sinngemäss geltend, aufgrund der Erwerbsbewilligung des Regierungsstatthalteramts seien sie zur Schafhaltung verpflichtet und der Unterstand für die Schafe gelte als bewilligt. Er verlangte deshalb eine Begehung mit dem AGR und dem Regierungsstatthalteramt.20 Die Gemeinde versuchte in der Folge, eine Begehung zu organisieren, was jedoch aufgrund des vom Bundesrat im Zusammenhang mit Covid-19 erlassenen Lockdown nicht möglich war.