Mangels nachträglichen Baugesuchs sah sie sich als zuständige Baupolizeibehörde verpflichtet, gegen diesen baurechtswidrigen Zustand einzuschreiten und den rechtmässigen Zustand wiederherstellen zu lassen. Wie die Beschwerde zeigt, war es den Beschwerdeführenden auch ohne weiteres möglich, die Wiederherstellungsverfügung betreffend die beiden Ställe sachgerecht anzufechten. Insoweit liegt keine Gehörsverletzung vor. Hingegen lässt sich der Wiederherstellungsverfügung nicht entnehmen, aus welchen Gründen die entlang der I.________strasse gelagerten Materialien zu entfernen seien. Insofern liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor.