Die Gemeinde informierte den Beschwerdeführer 1 auch über die Haltung des Regierungsstatthalteramts, wonach die Gemeinde bei Bauten und Anlagen, die ohne Baubewilligung erstellt worden seien, von Gesetzes wegen verpflichtet sei, ein Baupolizeiverfahren zu eröffnen und wonach bei Bauten ausserhalb der Bauzone immer das AGR über die Zonenkonformität entscheide.16 Mit Schreiben vom 19. Mai 2020 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden weiter mit, sie seien aufgrund der Voranfrage genügend über das Aufstellen von Bauten in der Landwirtschaftszone informiert gewesen, und sie forderte die Beschwerdeführenden auf, umgehend ein nachträgliches Baugesuch oder eine Voranfrage für die