Daraufhin nahm die Gemeinde telefonischen Kontakt mit dem Beschwerdeführer 1 auf.14 Eine eigentliche Aktennotiz existiert zwar nicht, im Schreiben an die Beschwerdeführenden vom 19. Mai 202015 fasste die Gemeinde allerdings den Inhalt dieses Gesprächs folgendermassen zusammen: Sie habe den Beschwerdeführer 1 darüber informierte, dass für die zwei Ställe ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden müsse. Dieser sei damit nicht einverstanden gewesen, da sich seiner Auffassung nach die Anforderungen des AGR und des Regierungsstatthalteramts widersprochen hätten. Deshalb sei vereinbart worden, dass die Gemeinde eine Begehung mit dem AGR und dem Regierungsstatthalteramt organisiere.