Die Gemeinde macht demgegenüber geltend, es sei den Beschwerdeführenden mehrfach Gelegenheit gegeben worden, sich mündlich und schriftlich zu äussern. Diese hätten die Möglichkeit auch wahrgenommen. Der rechtserhebliche Sachverhalt sei rechtsgenüglich festgestellt worden. Die Fotos vom März 2020 würden beweisen, dass die beiden Tierställe und das gelagerte Material entlang der Gemeindestrasse tatsächlich existierten.